Vendéglátási feltételek
1. Vendéglátó:
Tomotel Deutschland GmbH
Cégjegyzékszám: HRB 15788 (Amtsgericht
Traunstein)
Engedélyszám: 352-823/2-2/1199
Adószám: DE 23555612
Képviseli: Dámosy Dániel ügyvezető
Banki adatok:
Számlavezető bank: Kreissparkasse Traunstein-Trostberg, Geschäftsstelle
Unterwössen
Bank kódja: 71052050
Számlaszám: 8123986
IBAN-Code: DE30 7105 2050 000 8123986
2. Vendéglátás helyszíne
Hotel-Gasthof Sonnenbichl
Sonnenbichlstr 16.
83246 Oberwössen
Tel: 00 49 8640 79 70 53,
Fax: 00 49 8640 79 79 837
3. Általános rendelkezések
Szállodaszoba foglalásával szerződés
jönn létre Vendéglátó és Vendég között, amely alapján Vendéglátó
köteles Vendéget
elszállásolni és egyéb szolgáltatást nyújtani (továbbiakban
vendéglátni, illetve vendéglátás), Vendég pedig köteles szobadíjat
fizetni. Vendég foglalása kizárólag írásban érvényes.
Vendéglátó
a Vendéget a „Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen der
Tourist-Information der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz
1, 83246 Unterwössen” (továbbiakban útmutató) alapján szállásolja
el.
4. Fizetési határidők:
Vendég a szobadíjat alábbiakban
részlezett módon fizeti meg Vendéglátónak:
| Befizetés tárgya |
Mértéke a szobadíj százalékában |
Esedékessége |
| foglaló |
20% |
foglaláskor |
| 1. részlet |
40% |
min. 30 nappal a vendéglátás megkezdése
előtt |
| 2. részlet |
30% |
min 7 nappal a vendéglátás megkezdése
előtt |
| 3. részlet |
10% |
vendéglátás végén |
Vendég a szobadíjat banki átutalással vagy készpénzben fizeti
meg. Amennyiben Vendég a szobadíjat banki átutalás útján
kívánja megfizetni, úgy az esedékes összeg akkor tekinthető
megfizetettnek, ha az adott határidőig Vendéglató számláján
jóváírásra kerül.
A 3. részletet Vendég a vendéglátás végén, az
esetleges extrafogyasztásával egyidejűleg fizeti meg. Vendéglátó
megkövetelheti, hogy Vendég
a 3. részlet, illetve az extrafogyasztások megfizetésének
biztosítására pénzletétet helyezzen el, amely a 3. részlet,
illetve az extrafogyasztások
esedékességekor beszámításra kerül.
Fizetési határidők egyes ajánlatokban, akciókban eltérően
alakulhatnak.
5. Lemondási feltételek:
Vendég tudomásul veszi,
hogy foglalásának lemondása esetén Vendéglátó lemondási díjat
jogosult felszámolni, melynek mértéke
a következők szerint alakul:
| Lemondás időpontja |
Lemondási díj a szobadíj százalékában |
| Lemondás legalább 30 nappal
a vendéglátás megkezdése előtt |
20% |
| Lemondás a vendéglátás megkezdése
előtti 8. és 29. nap között |
60% |
| Lemondás legfeljebb 7 nappal
a vendéglátás megkezdése előtt |
90% |
6. Záró Rendelkezések
Vendéglátó
Vendéget a „Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen der
Tourist-Information der Gemeinde Unterwössen, Rathausplatz
1, 83246 Unterwössen” (továbbiakban Útmutató) alapján látja
vendégül.
Jelen Vendéglátási Feltételekben nem szabályozott
kérdésekre Útmutató rendelkezései megfelelően irányadóak
azzal, hogy amennyiben
jelen Vendéglátási feltételek és Útmutató között eltérés
mutatkozna, úgy jelen Vendéglátási feltételek kerülnek alkalmazásra.
Allgemeine Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
(Stand 20.07.2004)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem buchenden Gast und
dem Leistungsträger, nachfolgend „LT“ abgekürzt. Sofern die
Buchung des Gastes über die Tourist-Information der Gemeinde
Unterwössen, Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen, Telefon (08641)
8205, Telefax (08641) 978926, nachstehend „Vermittlungsstelle“
genannt, erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle touristische
Einzelleistungen (Unterkünfte, Veranstaltungstickets, Reiseversicherung
usw.) entsprechend ihrem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche
Beziehungen entstehen direkt zwischen dem LT und dem Gast.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen,
Inhalt des zwischen dem LT und dem Gast zustande kommenden
Vertrages. Für die Buchung von Reiseversicherungsleistungen
über die Vermittlungsstelle gelten die gesondert aufgeführten
AVB des Reiseversicherungsanbieters.
2. Vertragsabschluss, Stellung der Vermittlungsstelle
2.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail
erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, dieser durch die Vermittlungsstelle
als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Vertrages verbindlich
an.
2.2 Der Vertrag (bei Beherbergungsleistungen:
Beherbergungsvertrag) mit dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung
zustande, welche die Vermittlungsstelle als Vertreter des LT
vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
2.3 weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor,
an das der LT für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der Vermittlungsstelle
oder dem LT die Annahme erklärt.
2.4 Die Buchung erfolgt durch den buchenden
Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen,
für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2.5 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich
die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung. Dies
gilt insbesondere auch bei der Vermittlung mehrerer Leistungen,
soweit sich nicht nach den Grundsätzen des §651 a Abs. 2 BGB
etwas anderes ergibt.
3. Optionsbuchungen
3.1 Optionsbuchungen, die den Gast zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit der Vermittlungsstelle möglich. Ist eine solche
Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach
Ziff. 2.1 und 2.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den
Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.2 Ist eine Optionsbuchung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten
Zeitpunkt der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Optionsbuchung
als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt
die Option auf die entsprechende Leistung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 2.2 entsprechend.
4. Vermittlungskosten
Die Vermittlung von Leistungen laut aktuellem
Buchungsangebot durch die Vermittlungsstelle ist für den Gast
kostenfrei.
5. Leistungen und Preise
5.1 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben
sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage
(Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe aller darin
enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
5.2 Sämtliche Abreden und Nebenabreden sind
schriftlich (Brief, Fax, e-mail) zu erfassen. Vereinbarte Sonderwünsche
sind im Buchungsangebot und in der Buchungsbestätigung aufzunehmen.
5.3 Der LT ist verpflichtet, die vereinbarten
Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
5.4 Eine Verlängerung der vereinbarten Leistung
durch den Gast erfordert die Zustimmung des LT.
5.5 Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart,
so endet er mit dem Zeitablauf. Beendet der Gast den Vertrag
vorzeitig, so ist der LT berechtigt, die volle vereinbarte
Buchungssumme zu verlangen. Dem LT obliegt es jedoch, sich
um eine anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung, den Umständen entsprechend, zu bemühen.
5.6 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag
mit dem LT.
5.7 Die angegebenen Preise sind Endpreise und
schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich
vermerkt oder vereinbart ist. Als zusätzlich zu angegebenen
Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben,
verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern)
sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen in Betracht.
5.8 Der LT verpflichtet sich zur Preisangabe
gem. Pkt. 5.7 und hierfür die alleinige Verantwortung und Haftung
für deren Richtigkeit zu übernehmen.
6. An- und Abreisezeiten bei Beherbergungsleistungen
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht
die gebuchte Unterkunft ab 17 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
6.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt
ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei
einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen
am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
6.3 Soweit nichts anders vereinbart ist, ist
die Unterkunft am Abreisetag bis 12 Uhr zu räumen.
7. Änderungen bei Beherbergungsleistungen
7.1 Der Beherbergungsbetrieb, als ein LT, kann
dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen,
wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung
geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
7.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise
dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden
sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern
oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt
bedingen.
7.3 Bei unumgänglichen Stornierungen durch den
Beherbergungsbetrieb ist dieser verpflichtet, unverzüglich
dafür Sorge zu tragen, dass der Gast möglichst rasch ein gleichwertiges
Ersatzquartier erhält. Sollte der Gast ausnahmsweise erst anlässlich
seiner Anreise von der Stornierung durch den LT in Kenntnis
gesetzt werden, so hat der LT innerhalb von längstens vier
Stunden für das Ersatzquartier zu sorgen.
7.4 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier
gehen auf Kosten des LT.
8. Bezahlung
8.1 Der Gesamtpreis vermittelter Leistungen,
bei denen es sich nicht um Beherbergungsleistungen handelt
(z.B. Eintrittskarten), ist - je nach Vereinbarung - sofort
nach der Buchungsbestätigung durch Überweisung an die Vermittlungsstelle
oder vor Ort gegen Aushändigung der Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweise
zahlungsfällig.
8.2 Bei Beherbergungsleistungen ist, soweit
nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, der Gesamtpreis
einschließlich Neben- und Verbrauchskosten am Tag der Abreise
an den LT zu bezahlen.
8.3 Der LT ist nicht verpflichtet, bargeldlose
Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw.
sowie Fremdwährungen anzunehmen.
8.4 Verweigert der Gast die Zahlung der Buchungssumme
oder ist er damit im Rückstand, so steht dem LT das Recht zu,
zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten Leistung
sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen
zurückzubehalten.
8.5 Der LT hat zur Sicherstellung der vereinbarten
Buchungssumme das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten
Gegenständen gem. § 704 BGB.
9. Rückritt durch den Gast, Umbuchung
9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast
- unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des
Aufenthaltes - kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs-
oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Vertrages
zusteht.
9.2 Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit
durch Erklärung gegenüber der Vermittlungsstelle, die schriftlich
erfolgen soll (Fax, Email, Post), vom Vertrag zurücktreten.
9.3 In jedem Falle des Rücktritts durch den
Gast stehen dem LT unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter
Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung
der vertraglichen Leistungen folgende pauschale Entschädigungen
zu:
Bis 45 Tage vor Anreise: 0%
Bis 30 Tage vor Anreise: 20% der Buchungssumme
Bis 22 Tage vor Anreise: 25% der Buchungssumme
Bis 15 Tage vor Anreise: 35% der Buchungssumme
Bis 8 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme
Bis 1 Tag vor Anreise: 65% der Buchungssumme
Am Tag der Anreise oder bei Nichtanreise: 80%
der Buchungssumme Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung
bei der Vermittlungsstelle.
9.4 Bei vermittelten Verträgen über Eintrittskarten,
z.B. für Musicals, Führungen, Konzerte, Theater sind ein Rücktritt
bzw. eine Rücknahme der Karte und eine Umbuchung ausgeschlossen.
Die Rücktrittsgebühr beträgt somit 100% des Kartenpreises.
9.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem LT nachzuweisen,
dass höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist
der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend geringeren Betrages
verpflichtet.
9.6 Der LT behält sich vor, im Einzelfall eine
höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Reisegast
gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten
zu berechnen.
9.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-
und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
9.8 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung
Änderungen hinsichtlich des Termins, der Leistung oder des
Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchung), so erhebt die Vermittlungsstelle
bis 45 Tage vor Anreise vorerst keine Umbuchungsgebühr. Umbuchungswünsche,
die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger
Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
10. Gewährleistung
10.1 Die Angaben und Auskünfte der Vermittlungsstelle
beruhen auf Aussagen und Angaben der jeweiligen Veranstalter
und Leistungsträger. Die Vermittlungsstelle übernimmt keine
Gewähr dafür, daß diese Angaben zutreffend sind.
10.2 Die Vermittlungsstelle übernimmt weiterhin
keine Gewähr für Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt,
die Durchführung, den Ablauf oder die Qualität von Leistungen
oder Veranstaltungen oder für die Richtigkeit der vom Leistungsträger
übermittelten Informationen. Allein die Leistungsträger sind
hierfür verantwortlich.
11. Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des LT für Schäden,
die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen
Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist
auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
verantwortlich ist.
11.2 Beherbergungsbetriebe haften nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als
Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.3 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich
für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen
bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung
selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet
ausschließlich der LT.
11.4 Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes
nach §§ 701 ff. GBG (Gastwirtshaftung) bleibt durch die vorstehenden
Regelungen unberührt.
12. Obliegenheiten des Gastes
12.1 Der Gast ist verpflichtet, dem LT Mängel
der vertraglichen Leistung unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe
zu verlangen.
12.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an
den LT, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.
12.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des
Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit
der LT nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen
Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
12.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann
nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden
des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder
vom LT verweigert wird.
12.5 Die vertragliche Leistung darf nur mit
der mit dem LT vereinbarten Personenzahl in Anspruch genommen
werden. Anderenfalls kann das das Recht des LT zur sofortigen
Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung
begründen.
12.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell
auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle
Schäden so gering wie möglich zu halten.
12.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher
Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und,
im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art
und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Der Gast
haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend
den für den Tierhalter geltenden Vorschriften.
12.8 Für den vom Gast verursachten Schaden gelten
die Vorschriften des Schadensersatzrechtes. Daher haftet der
Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der LT oder dritte
Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden
seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich
ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt
ist, zur Schadensersatzleistung direkt den LT in Anspruch zu
nehmen.
13. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen
des Gastes
13.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem LT und/oder
der Vermittlungsstelle, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch
mit Ausnahme der Ansprüche des Gastes aus unerlaubter Handlung
- verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen
Leistungsende.
13.2 Schweben zwischen dem Gast und dem LT und/oder
der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte
Ansprüche oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist
die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der LT bzw. die Vermittlungsstelle
die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach
dem Ende der Hemmung ein.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1 Im Falle von höherer Gewalt sind LT und
Gast zur entschädigungslosen Kündigung der Buchung berechtigt.
14.2 Im Fall der Kündigung des Vertrages kann
der LT für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
15. Datenschutz
15.1 Die Vermittlungsstelle verarbeitet personenbezogene
Daten auf der Grundlage der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen
Bedingungen.
15.2 Die vom Gast bekannt gegebenen personenbezogenen
Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten
für die Zahlungsabwicklung) werden von der Vermittlungsstelle
nur in dem Umfang verarbeitet und genutzt als sie für die Begründung,
Ausgestaltung und Änderung der Vermittlungsleistung sowie der
vermittelten Leistungen erforderlich sind.
15.3 Die Vermittlungsstelle ist berechtigt,
die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte (LT, angeschlossene
Dienstleister und Zahlungsabwicklungspartner) zu übermitteln,
soweit dies notwendig ist, um Informationsanfragen, Optionsbuchungen
sowie Buchungen abzuwickeln.
15.4 Der Gast erteilt seine jederzeit widerrufbare
Zustimmung, dass die Vermittlungsstelle die erhobenen personenbezogenen
Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung
sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen
erheben, verarbeiten und nutzen darf.
16. Änderung der Allgemeinen Vermittlungs-
und Gastaufnahmebedingungen
Die Vermittlungsstelle behält sich das Recht
vor, die Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern oder zu erneuern,
ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem
Gast besteht. Die Vermittlungsstelle wird die jeweils aktuelle
Version der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
vom Zeitpunkt ihrer Geltung an bereithalten. Mit der Vermittlung
von neuen Buchungen durch die Vermittlungsstelle an den Gast
nach einer Änderung der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
erklärt der Gast sein Einverständnis zu den Änderungen.
17. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
17.1 Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag
mit der Vermittlungsstelle nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs-
und Zahlungsort der Geschäftssitz der Vermittlungsstelle. Ist
der Kunde Endverbraucher, so bleiben die gesetzlichen Regelungen
über die Gerichtsstände unberührt.
17.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis
zwischen der Vermittlungsstelle bzw. dem LT und Gästen, die
keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland
haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.3 Für Klagen eines LT und Klagen der Vermittlungsstelle
selbst gegen den Gast, ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des LT bzw. der Vermittlungsstelle maßgebend.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen
unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit
nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist
durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. |